Wenn umgangssprachlich von PV Pflicht oder Solar Pflicht die Rede ist, geht es eigentlich um das Landessolargesetz (LSolG) Rheinland-Pfalz. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen und klären, ob ihr Projekt von der PV Pflicht betroffen ist.
Das LSolG ist ein Gesetz, das die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bestimmten Gebäuden und Parkplätzen in Rheinland-Pfalz verpflichtend vorschreibt. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.
Das LSolG unterscheidet ob auf einem Gebäude (oder Parkplatz) eine PV-Anlage installiert werden muss, ob ein Gebäude „PV-ready“ sein muss oder ob keine PV Pflicht besteht.
Das Gesetz betrifft verschiedene Arten von Gebäuden und Parkplätzen.
Im Allgemeinen gilt die Solarpflicht für:
Neubauten von gewerblich genutzten und öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 100 m².
Neubauten und grundlegende Dachsanierungen von Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² (PV-ready Pflicht).
Neubauten von Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen
Die PV-Pflicht gilt nicht für:
Gebäude mit einer Dachfläche unter 50 m²
Bestandsbauten, die keiner grundlegenden Dachsanierung unterzogen werden.
Bestehende Parkplätze
„PV-Ready“ bedeutet, dass das Gebäude für die spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet sein muss. Dies umfasst die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, wie z.B. Leitungen und Platz für Wechselrichter, sodass eine PV-Anlage ohne größeren baulichen Aufwand nachgerüstet werden kann. Insbesondere die Traglast muss entsprechend ausgelegt sein.
Unser einfacher Online-Check zur solaren Baupflicht in Rheinland-Pfalz prüft anhand der gängigsten Merkmale, ob Ihr Gebäude oder Parkplatz betroffen ist.
Die PV-Anlage muss auf 60% der „Solareignungsfläche“ (SEF) gebaut werden. Die SEF entspricht der Summe aller Teilflächen mit mindestens 10 m² (über 10° Dachneigung) bzw. mindestens 20 m² (bis 10° Dachneigung).
Es gibt einige Ausnahmen und Befreiungen von der Solarpflicht. Diese gelten insbesondere, wenn:
Das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Installation einer PV-Anlage den Denkmalwert beeinträchtigen würde.
Technische Gründe eine Installation unmöglich machen (z.B. bauliche Gegebenheiten).
Wirtschaftliche Gründe die Installation unzumutbar machen (z.B. finanzielle Härte).
Das Gebäude dauerhaft verschattet ist und die Effizienz einer PV-Anlage stark beeinträchtigt wäre.
Wenn die Solarpflicht ignoriert wird, können Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Fachunternehmen beraten zu lassen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig von den Vorteilen einer Photovoltaikanlage zu profitieren.
Bei PV.ON unterstützen wir Sie gerne bei der Planung, Installation und Wartung Ihrer Photovoltaikanlage im gewerblichen Kontext.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung und profitieren Sie von den Vorteilen einer umweltfreundlichen Energiequelle!
Die Informationen zum Landessolargesetz (LSolG) Rheinland-Pfalz dienen rein zu Informationszwecken. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Rechtliche Beratung bei konkreten Fragen wird empfohlen.
Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Für etwaige Schäden durch die Nutzung der Informationen wird keine Haftung übernommen.